Hinweisgeber

Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sind aufgefordert, eine Hinweisgebermeldestelle einzurichten. Diesen Service, die Meldestellen zu monitoren, übernehmen ich gern für meine Kunden. 


Herzlich willkommen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stärkt den Schutz von Personen, die rechtswidriges Verhalten oder Verstöße melden – also Hinweise geben, z. B. im Arbeitsumfeld oder bei Behörden/Unternehmen.

Das Gesetz verfolgt zwei Ziele:

  1. Verstöße frühzeitig erkennen und verhindern (Compliance, Integrität, Rechtsstaatlichkeit)
  2. Hinweisgebende schützen, damit sie sich trauen, Missstände zu melden – ohne Angst vor Nachteilen.


Als Hinweis können Informationen verstanden werden, die auf mögliche Verstöße hindeuten, etwa gegen

  • Rechtsvorschriften,
  • interne Regeln,
  • oder Verpflichtungen, die sich aus bestimmten gesetzlichen Vorgaben ergeben.


Hinweise werden so behandelt, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Der Zugang zu den Informationen ist in der Regel auf die dafür vorgesehenen Stellen beschränkt. Dadurch soll verhindert werden, dass Personen, die Meldungen abgeben, identifiziert oder unter Druck gesetzt werden.